VERWALTUNGSPFLICHTEN FÜR REISEN NACH JAPAN
Um Warteschlangen am Flughafen zu vermeiden und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise individuell auf der Website Visit Japan Web (https://vjw-lp.digital.go.jp/en/) zu registrieren.
Da sich die behördlichen Beschränkungen ständig ändern, empfehlen wir Ihnen, bis zum Tag Ihrer Abreise regelmäßig die folgenden Websites zu besuchen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/japan-node/vertretungenjapan-213040
Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Website Ariane zu registrieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/japan-node/vertretungenjapan-213040
Es obliegt dem Reisenden, sich über mögliche Änderungen der Einreiseformalitäten für das Zielland zu informieren. Generell sollte der Reisende immer eine Maske und hydroalkoholisches Gel bei sich haben.
Bitte beachten Sie, dass sich die Fluggesellschaften das Recht vorbehalten, ihre Beförderungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und strenger als die Formalitäten und Vorschriften des Ziellandes zu gestalten. Reisende mit Anschlussflügen müssen sich über die Zugangsbedingungen zu den Flughäfen, an denen sie umsteigen, informieren.
Bei der Ankunft müssen Reisende einen Reisepass vorlegen, der mindestens 6 Monate nach ihrem Rückreisedatum gültig ist. Ein Visum ist nur für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten erforderlich. Nicht-japanische Staatsangehörige, die nach Japan einreisen, müssen biometrische Daten (Fingerabdrücke und Passfoto) abgeben. Nicht-deutsche Staatsangehörige oder Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit werden gebeten, sich beim Konsulat oder der Botschaft des Ziellandes zu erkundigen.
Minderjährige: Minderjährige Kinder müssen unbedingt über einen eigenen Reisepass verfügen. Wir empfehlen dringend, Minderjährigen, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, eine Kopie ihres Familienbuchs mitzugeben.
Besondere Formalitäten: Im Rahmen einer Auslandsreise weisen wir Sie darauf hin, dass Minderjährige mit Wohnsitz in Deutschland, die ohne Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter reisen, zusätzlich zu ihrem Ausweis das Formular für die Ausreisegenehmigung mitführen müssen: CERFA Nr. 15646*01 zum Herunterladen: https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/cerfa_15646.do
Gesundheit
Gesundheitskrise im Zusammenhang mit Covid-19: Reisende, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, müssen nicht mehr innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug einen PCR-Test durchführen lassen. Bei unvollständigem Impfschutz bleibt dieser jedoch weiterhin obligatorisch. Denken Sie daran, die neuesten Informationen auf diplomatie.gouv zu überprüfen. Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Vergessen Sie nicht, zu überprüfen, ob Ihr Impfpass auf dem neuesten Stand ist (DTP Coq).
Das Gesundheitsniveau entspricht dem in Westeuropa. Die natürlichen und klimatischen Risiken sind in Japan hoch, halten Sie sich bitte auf dem Laufenden.