Um Warteschlangen am Flughafen zu vermeiden und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise individuell auf der Website https://vjw-lp.digital.go.jp/en zu registrieren.
Da sich die staatlichen Beschränkungen ständig ändern, besuchen Sie bitte bis zum Tag der Abreise regelmäßig folgende Websites:
https://www.pasteur.fr/fr
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/japan-node
Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Ariane-Website zu registrieren:
https://pastel.diplomatie.gouv.fr/fildariane/dyn/public/login.html
Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich über mögliche Änderungen der Einreiseformalitäten im Zielland zu informieren. Generell sollten Reisende immer eine Gesichtsmaske und hydroalkoholisches Gel mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Fluggesellschaften das Recht vorbehalten, ihre Beförderungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und zu verschärfen. Außerdem können sie strenger sein als die Formalitäten und Vorschriften des Ziellandes. Reisende mit Anschlussflügen sollten sich über die Zugangsbedingungen der Flughäfen informieren, auf denen sie einen Zwischenstopp einlegen.
Bei der Ankunft müssen Reisende einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Ein Visum ist nur für Aufenthalte von mehr als drei Monaten erforderlich. Von Menschen, die nicht japanische Staatsbürger sind und in das japanische Hoheitsgebiet einreisen, werden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Porträtfotos) erhoben. Nicht-deutsche Staatsbürger oder Doppelstaatler sollten sich an das Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes wenden. Minderjährige: Minderjährige Kinder benötigen unbedingt einen eigenen Reisepass. Wir empfehlen dringend, Minderjährige, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, mit einer Kopie des Familienbuchs auszustatten. Besondere Formalitäten: Im Rahmen einer Auslandsreise informieren wir Sie darüber, dass Minderjährige, die in Frankreich wohnen und ohne Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter reisen, zusätzlich zu ihrem Ausweisdokument das Formular „Autorisation de sortie de territoire“ mit sich führen müssen: CERFA Nr. 15646*01 zum Download auf https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/cerfa_15646.do
Gesundheit
Covid-19-Pandemie: Reisende mit vollständig durchgeführten Impfungen sind nicht mehr verpflichtet, weniger als 72 Stunden vor dem Flug einen PCR-Test durchzuführen. Bei unvollständigen Impfungen ist er jedoch weiterhin vorgeschrieben. Denken Sie daran, sich auf https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/japan-node mit den neuesten Informationen auf dem Laufenden zu halten. Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Denken Sie dennoch daran, Ihren Impfpass auf Aktualität zu überprüfen. Das Gesundheitsniveau entspricht dem in Westeuropa. Die Natur- und Klimarisiken in Japan sind hoch. Halten Sie sich deshalb stets auf dem Laufenden über aktuelle Ereignisse.